Der Arbeitskreis „Sucht“

  • organisiert Schulungen
  • informiert die Belegschaft
  • gestaltet Aktionsprogramme
  • hilft Betroffenen
  • leitet präventive Maßnahmen ein
  • entwickelt eine Betriebsvereinbarung und kontrolliert deren Umsetzung

Der Arbeitskreis „Sucht“ nimmt also vielfältige Aufgaben war. in diesem Arbeitskreis sollten integriert sein:

  • Geschäftsführung
  • Behindertenvertretung
  • Vorgesetzte
  • Betriebsarzt
  • Betriebsrat
  • SiFa/SiBe
  • Personalabteilung
  • abstinent lebende Mitarbeiter
  • Sozialdienste/Suchtfachkräfte