Alkohol am Arbeitsplatz

Nach Schätzung der DHS sind 5 % aller Arbeitnehmer alkoholabhängig, weitere 10 % sind stark gefährdet. In einem Betrieb mit „nur“ 20 Mitarbeitern sind dies rein statistisch gesehen schon 3 direkt Betroffene.


Betroffene gefährden nicht nur ihre eigene Gesundheit, sie gefährden durch die Folgen ihrer Sucht – wie z.B. Selbstüberschätzung, verschlechterte Wahrnehmung, Motorik und Reaktionsvermögen – auch ihre Kollegen.

Für den Betrieb ergeben sich daraus

  • betriebswirtschaftliche Verluste bedingt durch geringere Leistung, höhere Fehlzeiten, höhere Ausschussproduktion,
  • eine Verschlechterung des Betriebsklimas,
  • ein Imageverlust bei den Kunden,
  • rechtliche Konsequenzen gegenüber Vorgesetzten und Führungskräften.

Dennoch wird häufig nichts gegen Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz unternommen. Dies liegt daran, dass

  • Betroffene ihr Problem gut verbergen,
  • Kollegen, Freunde und Angehörige als Co-Alkoholiker den Betroffenen nach außen abschirmen,
  • Vorgesetzte und Führungskräfte oft unsicher im richtigen Umgang mit Betroffenen sind.

Daher ist es notwendig, dass alle Mitarbeiter eines Betriebes über die Folgen von Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz informiert sind.

Wie lässt sich das erreichen?

Zum einen über eine Betriebsvereinbarung, die klare Regeln im Umgang mit Mitarbeitern schafft, die ein Alkoholproblem haben.

Zum anderen über Schulungen und Fortbildungen, die helfen, Alkoholsucht als Krankheit zu verstehen und den Umgang mit Alkoholkranken im Betrieb zu bewältigen.

Fortbildungsveranstaltungen wirken außerdem präventiv, gegen Alkohol am Arbeitsplatz vorzugehen.

Es empfiehlt sich, einen Arbeitskreis „Sucht“ zu bilden, der verschiedene Aufgaben bei der betrieblichen Suchtarbeit wahrnimmt.