Der Arbeitskreis „Sucht“


»  organisiert Schulungen
»  informiert die Belegschaft
»  gestaltet Aktionsprogramme
»  hilft Betroffenen
»  leitet präventive Maßnahmen ein
»  entwickelt eine Betriebsvereinbarung und kontrolliert deren     Umsetzung

Der Arbeitskreis „Sucht“ nimmt also vielfältige Aufgaben war. in diesem Arbeitskreis sollten integriert sein:


-  Geschäftsführung
-  Behindertenvertretung
-  Vorgesetzte
-  Betriebsarzt
-  Betriebsrat
-  SiFa/SiBe
-  Personalabteilung
-  abstinent lebende Mitarbeiter
-  Sozialdienste/Suchtfachkräfte


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