Der Arbeitskreis „Sucht“
» organisiert Schulungen
» informiert die Belegschaft
» gestaltet Aktionsprogramme
» hilft Betroffenen
» leitet präventive Maßnahmen ein
» entwickelt eine Betriebsvereinbarung und kontrolliert deren Umsetzung
Der Arbeitskreis „Sucht“ nimmt also vielfältige Aufgaben war. in diesem Arbeitskreis sollten integriert sein:
- Geschäftsführung
- Behindertenvertretung
- Vorgesetzte
- Betriebsarzt
- Betriebsrat
- SiFa/SiBe
- Personalabteilung
- abstinent lebende Mitarbeiter
- Sozialdienste/Suchtfachkräfte
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